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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) spielt eine zentrale Rolle in der Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland. Mit ihrer Gründung wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um den länderübergreifenden Markt zu überwachen, Spieler zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Entstehung, Struktur sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der GGL.

von Emma Weber

UPD:
Inhaltsverzeichnis
GGL Logo

Logo von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Foto aus dem Internet)

Obwohl die GGL noch nicht lange tätig ist, hat sie sich bereits als wirksam erwiesen, insbesondere auf dem Markt für Online-Glücksspiele. Die Behörde ist ein wichtiger Akteur im Schutz der Spieler und der Förderung eines transparenten Marktes.

Name

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Gründungsdatum

1. Juli 2021

Hauptsitz

Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Vorstand

Ronald Benter

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Reiner Moser (bis Juli 2025)

Tätigkeitsbereich

Regulierung und Überwachung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes, Erteilung und Überwachung von Erlaubnisse

Ziel

Spielerschutz, Suchtprävention, fairer Markt

Partner in Deutschland

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie andere Behörden und Organisationen, die sich mit der Glücksspielforschung und Glücksspielsucht beschäftigen

Webseite

gluecksspiel-behoerde.de

Wie die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gegründet war

Die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland hat eine lange Geschichte. Bis zur Gründung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder war die Aufsicht über den Glücksspielmarkt auf die einzelnen Bundesländer verteilt, was zu uneinheitlichen Regelungen und Durchsetzungsproblemen führte.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 27) beschlossen die Länder, eine zentrale Behörde zu schaffen, um diese Aufgaben zu bündeln und effizienter zu gestalten. Die GGL wurde somit am 1. Juli 2021 als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ins Leben gerufen. 

Lange Zeit befand sich die Behörde in der Phase des Aufbaus der notwendigen Strukturen und der Personalrekrutierung. Daher nahm sie ihre ersten Aufgaben im Rahmen des staatlichen Glücksspielvertrags am 1. Juli 2022 auf.

Die GGL begann ihre Arbeit mit der Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels und der Werbung dafür, zum Beispiel durch die Blockierung von IP-Adressen und Zahlungsunterbindung. Die verbleibenden Aufgaben in der Übergangsphase wurden von den Bundesländern und ihren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden wahrgenommen. Am 1. Januar 2023 begann die GGL mit der Erfüllung aller ihrer Aufgaben.

Wissenswertes: Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sucht weiterhin nach aktiven und engagierten Mitarbeitern. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der Webseite der GGL.

Aufgaben und Zuständigkeiten der GGL

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sind in den §§ 27e, 27f GlüStV 2021 festgelegt. 

Aufgaben

Zu den Aufgaben von GGL gehören also:

  1. Erlaubnisse und Aufsicht für länderübergreifende Glücksspielangebote, insbesondere im Internet.
  2. Bekämpfung und Unterbindung der unerlaubten Glücksspielangebote und Förderung des sportlichen Wettbewerbs.
  3. Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes, Spielsuchtprävention; Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze des verantwortungsvollen Spielens.

    Auf ihrer Webseite bietet die Behörde umfassende Informationen über Glücksspielsucht und deren Bekämpfung und listet Organisationen und Verbände auf, die Suchtkranke und deren Angehörige betreuen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel über verantwortungsvolles Spielen und Glücksspielsucht.

  4. Sicherstellung gleicher standardisierter Rahmenbedingungen für Glücksspielanbieter.
  5. Beobachtung der Entwicklungen des Glücksspielmarktes sowie entsprechende Anpassung.
  6. Förderung und Beobachtung der wissenschaftlichen Glücksspielforschung. Zu diesem Zweck kann die Behörde Studien und Gutachten in Auftrag geben.
  7. Unterstützung der Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden und bei der Zusammenarbeit mit der Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.
  8. Kommunikation und Koordinierung aller Interessengruppen (Politiker, Spieler, Glücksspielanbieter, Landeskoordinierungsstellen für Glücksspielsucht, Verbände, die sich mit der Prävention und Bekämpfung der Spielsucht befassen) in Bezug auf glücksspielbezogene Themen.

    GGL als Ansprechpartner

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ermöglicht effiziente Kommunikation mit und zwischen vielen Glücksspielmarktakteuren

    Foto aus gluecksspiel-behoerde.de

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde umfassen:

  • Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuelle Automatenspiele sowie Pferdewetten im Internet, Sportwetten und Klassenlotterien, bundesweite Soziallotterien und gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern;
  • Aufsicht der ober genannten Spielangebote, des unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und ihrer Werbung im Internet in mehr als einem Bundesland;
  • Führung des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS);
  • Festsetzung von einem abweichenden Höchstbetrag für das Einzahlungslimit (derzeit liegt es bei 1.000 EUR pro Monat) sowie von entsprechenden bindenden Rahmenregelungen;
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote und der Verhinderung von Zahlungsunterbindung;
  • Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste der erlaubten Spielanbieter (Whitelist).

Die GGL ist nicht zuständig für:

  • terrestrische Glücksspielangebote (z. B. deutsche Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten usw.) – diese gehören zu den Zuständigkeiten der Bundesländer;
  • das Spielersperrsystem OASIS, die von Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet wird;
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (wie Rückforderung von Verlusten oder Einsätzen) und Rechtsberatung;
  • Prüfung und Bewertung von Glücksspielkonzepten.

Struktur von die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (ÄoR)

Der Hauptsitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt. Die Führung der Behörde besteht aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Der GGL-Vorstand ist seit 1. Juli 2022 Ronald Benter.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Leitung

Herr Ronald Benter

Foto aus dem Internet

Der GGL-Verwaltungsrat setzt sich aus den Amtschefs, Staatssekretären oder Staatsräten der für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministerien in jedem der 16 Bundesländer zusammen. Der Vorsitz des Verwaltungsrates wechselt jährlich: Er wird in alphabetischer Reihenfolge an die Bundesländer weitergegeben. Einzige Ausnahme: Zuerst lag der Vorsitz bei Sachsen-Anhalt. Seit dem 1. Juli 2024 steht Reiner Moser, Amtschef des Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen in Baden-Württemberg, an der Spitze des GGL-Verwaltungsrats.

Verwaltung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Herr MD Reiner Moser

Foto aus dem Internet

Die GGL ist in mehrere Abteilungen, die für verschiedene Tätigkeitsbereiche zuständig sind, unterteilt: 

  1. Abteilung für Verwaltung;
  2. Abteilung für Erlaubnisse und Aufsicht legales Glücksspiel;
  3. Abteilung für Bekämpfung unerlaubtes Glücksspiel und Dateien.

GGL-Whitelist und Meldung der Verstöße 

Zum Zwecke größtmöglicher Transparenz veröffentlicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder auf ihrer Internetseite eine offizielle Liste (Whitelist), in der Glücksspielveranstalter und -vermittler aufgeführt sind, die nach dem GlüStV 2021 eine Erlaubnis oder Lizenz besitzen. 

Es ist wichtig und praktisch, dass die Liste auch landbasierte Casinos und andere Glücksspielanbieter unter Aufsicht der Bundesländer enthält. Die Liste wird außerdem regelmäßig aktualisiert.

Zu beachten ist, dass Totalisatoren und Buchmachern, Veranstalter von kleinen Lotterien, Betreiber von lokalen Wettvermittlungsstellen, gewerbliche Glücksspielvermittler, die nur in einem Bundesland tätig sind, sowie Betreiber von Spielhallen und Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht in der Whitelist aufgeführt sind.

Außerdem gibt es ein Portal zur anonymen Meldung von:

  • illegalem Online-Glücksspiel;
  • Verstößen durch lizenzierte Anbieter;
  • unerlaubter Online-Werbung;
  • Verdacht auf Geldwäsche.
BKMS

Hier können Sie schnell und sicher Hinweise für die GGL geben

Screenshot von Startseite des Portals

Glücksspielforschung

Besondere Aufmerksamkeit wird auch den wissenschaftlichen Studien zu verschiedenen Aspekten des Glücksspiels gewidmet. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder benennt folgende zentrale Themen der Glücksspielforschung:

  • Entwicklung von Messinstrumenten zur Bewertung des Suchtpotenzials verschiedener Glücksspielformen;
  • die Wirkung von Marketinginstrumenten sowie die Bedeutung verschiedener Glücksspielformen für die Entstehung von Glücksspielsucht;
  • die Auswirkungen von Regulierungs- und Schutzmaßnahmen auf das Verhalten von Spielern und Glücksspielanbietern;
  • Untersuchung der Wirksamkeit von Sozialkonzepten;
  • Bewertung neuer Glücksspielformen und ihres Einflusses auf das bestehende Spielangebot;
  • Marktbeobachtung und Bewertung von Glücksspielwerbung und -sponsoring im Hinblick auf eine wirksame Suchtprävention;
  • Sicherstellung des Jugend- und Spielerschutzes, Entwicklung optimaler Präventionsmaßnahmen und weiterer Regulierungsmöglichkeiten im Online-Bereich.

Hier ist eine kurze Übersicht über Forschungseinrichtungen, die sich mit dem Thema Glücksspiel beschäftigen (laut GGL):

Forschungseinrichtung

Forschungsbereich

Charité Universitätsmedizin Berlin (AG Spielsucht)

Untersuchung der Mechanismen der Entstehung und Aufrechterhaltung von nicht stoffgebundenen Süchten oder Verhaltenssüchten

Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim

Algorithmen zur Früherkennung von Glücksspielproblemen, Förderung des Glücksspiels in sozialen Netzwerken, Stigmatisierung von Spielern

Forschungsgruppe S:TEP (Substanzbezogene und verwandte Störungen: Therapie, Epidemiologie und Prävention) an der Universität zu Lübeck

Epidemiologische Forschungen; Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Migration und Glücksspielstörungen, der Nutzung von Hilfsangeboten und der längsschnittlichen natürlichen Verläufe bei der Entwicklung problematischen Glücksspielverhaltens

Institut für Glücksspiel und Gesellschaft der Universität Bochum (GLÜG)

Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Glücksspiels, Entwicklung nachhaltiger gesetzlicher Regelung

Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD)

Evaluationen und Forschungsprojekte über das gesamte Spektrum der Glücksspielprävention und -betreuung

Institut für Therapieforschung (IFT)

Ätiologie, Epidemiologie, Prävention, Therapie und Forschung im Bereich der Gesundheitsfürsorge

Technische Universität Dresden (Fakultät Psychologie, AG Abhängiges Verhalten, Risikoanalyse und Risikomanagement)

Risikomanagement bei Glücksspielen

Universität Bremen (Arbeitseinheit Glücksspielforschung)

Forschung über die Entwicklung, die Folgen und die Prävention von problematischem Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht

Universität Duisburg-Essen (Fachgebiet Allgemeine Psychologie: Kognition)

Erforschung von Verhaltenssüchten, die mit der Internetnutzung zusammenhängen

Universität zu Köln (Department Psychologie, Biologische Psychologie)

Erforschung neuronaler, physiologischer und computationaler Prozesse, die bei glücksspielbezogenen Störungen eine Rolle spielen; Lern- und Entscheidungsprozesse und ihre Veränderungen bei Menschen mit problematischem Spielverhalten

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Kompetenzzentrum Spielerschutz und Prävention)

Entwicklung und Erforschung von Spielerschutzkonzepten mit Schwerpunkt auf Prävention und Intervention

Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim (AG Verhaltenssüchte)

Untersuchung der psychologischen, genetischen und neurobiologischen Mechanismen, die der Internet-, Videospiel- und Glücksspielsucht zugrunde liegen

Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS)

Epidemiologie, klinische Forschung, Prävention und Forschung im Bereich der Gesundheitsfürsorge

Kontakte von GGL

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nimmt Kontakt mit den Spielern und Spielanbietern sehr ernst. Sie können sich mit allgemeinen und anderen Anfragen an GGL wenden, indem Sie das Formular auf ihrer Website ausfüllen oder sich per Telefon, Brief oder E-Mail an sie wenden.

Bitte beachten Sie, dass die GGL keine Besucher akzeptiert.

Postanschrift
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hansering 15, 06108 Halle (Saale)
Telefonnummer
+49 345 52352 0
E-Mail-Adressen
Allgemeine Anfragen:
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Presse:
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Marktbeobachtung / Forschung:
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